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Kindergartenuntersuchung

Was ist eine Kindergartenuntersuchung?

Die Kindergartenuntersuchung ist eine Beurteilung des Entwicklungsstandes aller 3-4-jährigen Kinder durch einen Kinderarzt. Die Zunahme von Entwicklungsauffälligkeiten bei Kleinkindern, die zu Verhaltensproblemen und Lernstörungen führen können, war in den meisten Bundesländern in Deutschland Anlass, eine derartige Untersuchung einzuführen. Alle Kindertagesstätten sind verpflichtet, die Kindergartenuntersuchung anzubieten. Über die Teilnahme des Kindes entscheiden die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten.

Was sind die Ziele der Kindergartenuntersuchung?

Die Kindergartenuntersuchung dient vor allem dem frühzeitigen Erkennen gesundheitlicher Einschränkungen und Entwicklungsstörungen von drei und vierjährigen Kindern. Zudem sollen dabei das Seh- und Hörvermögen sowie die Sprache und die Grob- und Feinmotorik beurteilt werden. Des Weiteren kann der zuständige Kinderarzt bei Bedarf auch eine individuelle Beratung der Eltern und der Erzieherinnen der Kindertageseinrichtung durchführen, um eine optimale Entwicklung des Kindes bis zum Schuleintritt zu ermöglichen. Im Rahmen einer Kindergartenuntersuchung wird ausschließlich eine anonyme Datenerfassung und -auswertung für die Gesundheitsberichterstattung vorgenommen.

Wie läuft die Kindergartenuntersuchung ab?

Wird eine Kindergartenuntersuchung in einer Kindertagesstätte vorgenommen, werden die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten über den Termin der Untersuchung rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Zudem werden im Kindergarten in der Regel vor der Untersuchung Fragebögen (Anamnesezettel) an die Eltern ausgegeben. Die Kindergartenuntersuchung ist eine einmalige Untersuchung der Kinder im dritten oder vierten Lebensjahr, die etwa zwei Jahre vor Schulbeginn stattfinden soll. In der Regel werden jedoch jährlich ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen vorgenommen. Folgende Unterlagen werden zum Untersuchungstermin der ärztlichen Untersuchung benötigt:

  • Fragebogen mit Unterschrift der Eltern oder Sorgeberechtigten (im verschlossenen Umschlag)
  • Impfausweis (zur Impfberatung)
  • Gelbes Vorsorgeheft

Die Einzeluntersuchung werden in geeigneten Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung vorgenommen. Eine Anwesenheit der Eltern oder Sorgeberechtigten bei der Untersuchung ist möglich. Die Erzieherin kann dazu jedoch auch von den Eltern dazu bevollmächtigt werden. Die Kindergartenuntersuchung beinhaltet in der Regel folgende Punkte:

  • Eine spielerische Untersuchung des Kindes mit Seh- und Hörtest sowie einer Erfassung von Größe und Gewicht.

  • Die Beurteilung motorisch-koordinativer Leistungen sowie feinmotorischer Fertigkeiten

  • Die Überprüfung von sprachlichen Fähigkeiten

  • Eine schriftliche und vertrauliche Mitteilung des Untersuchungsergebnisses an die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten

  • Bei Bedarf eine individuelle Beratung über Fördermöglichkeiten bei medizinisch auffälligen Befunden

  • Eine Beratung über fehlende oder anstehende Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)

  • Hinweise auf fehlende oder anstehende Vorsorgeuntersuchungen (U8, U9) beim Kinderarzt

  • Eine Beratung der Erzieherinnen zu allgemeinen gesundheitsfördernden Maßnahmen im Kindergarten

Alle erhobenen medizinische Befunde und Informationen sowie personengebundene Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden nicht weitergegeben.

Letzte Aktualisierung am 18.11.2009.

Gutachten vom Kinderarzt

Gutachten Kinder

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