Die Kindergartenuntersuchung ist eine Beurteilung des Entwicklungsstandes aller 3-4-jährigen Kinder durch einen Kinderarzt. Die Zunahme von Entwicklungsauffälligkeiten bei Kleinkindern, die zu Verhaltensproblemen und Lernstörungen führen können, war in den meisten Bundesländern in Deutschland Anlass, eine derartige Untersuchung einzuführen. Alle Kindertagesstätten sind verpflichtet, die Kindergartenuntersuchung anzubieten. Über die Teilnahme des Kindes entscheiden die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten.
Die Kindergartenuntersuchung dient vor allem dem frühzeitigen Erkennen gesundheitlicher Einschränkungen und Entwicklungsstörungen von drei und vierjährigen Kindern. Zudem sollen dabei das Seh- und Hörvermögen sowie die Sprache und die Grob- und Feinmotorik beurteilt werden. Des Weiteren kann der zuständige Kinderarzt bei Bedarf auch eine individuelle Beratung der Eltern und der Erzieherinnen der Kindertageseinrichtung durchführen, um eine optimale Entwicklung des Kindes bis zum Schuleintritt zu ermöglichen. Im Rahmen einer Kindergartenuntersuchung wird ausschließlich eine anonyme Datenerfassung und -auswertung für die Gesundheitsberichterstattung vorgenommen.
Wird eine Kindergartenuntersuchung in einer Kindertagesstätte vorgenommen, werden die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten über den Termin der Untersuchung rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Zudem werden im Kindergarten in der Regel vor der Untersuchung Fragebögen (Anamnesezettel) an die Eltern ausgegeben. Die Kindergartenuntersuchung ist eine einmalige Untersuchung der Kinder im dritten oder vierten Lebensjahr, die etwa zwei Jahre vor Schulbeginn stattfinden soll. In der Regel werden jedoch jährlich ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen vorgenommen. Folgende Unterlagen werden zum Untersuchungstermin der ärztlichen Untersuchung benötigt:
Die Einzeluntersuchung werden in geeigneten Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung vorgenommen. Eine Anwesenheit der Eltern oder Sorgeberechtigten bei der Untersuchung ist möglich. Die Erzieherin kann dazu jedoch auch von den Eltern dazu bevollmächtigt werden. Die Kindergartenuntersuchung beinhaltet in der Regel folgende Punkte:
Alle erhobenen medizinische Befunde und Informationen sowie personengebundene Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden nicht weitergegeben.