Der Sommer - eine schöne Jahreszeit, auch für Eltern mit kleinen Kindern. Gerne geht es hinaus in die Natur ob mit dem Fahrrad oder mit dem Kinderwagen. Aber hier ist Vorsicht geboten! Babys bis zu einem Alter von einem Jahr sollten auf gar keinen Fall der direkten Sonne ausgesetzt werden. Was kann man nun hier veranlasssen, um das Neugeborene zu schützen? Der Aufenthalt im Schatten ist das A und O. Wenn es sich machen lässt, sollten Babys und Kleinkinder sich nur an schattigen Plätzchen aufhalten. Natürlich kann man das im Hochsommer ohnehin nicht immer realisieren. Also muss der geeignete Soinnenschutz her. Das Baby sollte mit leichter Bekleidung - am besten aus Baumwolle - ausgerüstet sein, die alle Körperteile gut bedeckt. Besonders wichtig ist ein Sonnenhütchen. Trotzdem sollte das Kind mit einer Sonnencreme versorgt werden, die einen hohen Lichtschutzfaktor aufweist. Spezielle Produkte für Babys und Kleinkinder sind im Fachhandel erhältlich.
Auch an Schattenplätzen lässt sich die schädliche UV-Strahlung nicht völlig ausschließen und der Säugling muss auch hier unbedingt mit entsprechender Kleidung, die wirklich alle Körperteile abdeckt, geschützt werden. Der Schutz durch Sonnencreme kann zusätzlich erfolgen. Auch wenn ein Erwachsener es noch so angenehm empfindet, sich in der Sonne aufzuhalten, dem Säugling schadet die UV-Strahlung ungemein. Das Auftreten einer späteren Erkrankung an Hautkrebs hängt oftmals mit der Schädigung der Haut im Kindesalter zusammen. Auch der Kinderwagen sollte aus diesem Grunde mit einem Sonnenschirm versehen werden und im Auto gilt es, die Scheiben mit einem Sonnenschutz zu versehen. Es versteht sich von selber, dass man ein Baby niemals bei großer Hitze unbeaufsichtigt und über längere Zeit in einem verschlossenen Auto warten lassen sollte. Das kann für das Kind lebensgefährlich werden. Im Alter von zwei Jahren ist der Aufenthalt in der Sonne nicht mehr gänzlich untersagt. Um dem Bewegungsdrang der Kinder in diesem Alter nachzukommen ist ein kurzer Aufenthalt in der Sonne schon mal erlaubt, aber auch hier nur mit ausreichendem Schutz. Der Lichtschutzfaktor der verwendeten Sonnencreme sollte nicht unter 30 liegen. Die Mittagssonne muss ohnehin vermieden werden. Da ist die schädliche UV-Strahlung am höchsten und oft überschreiten auch die Ozon-Werte zu diesem Zeitpunkt ihre Grenze. Die besonders gefährdeten Stellen des Körpers wie Wangen, Ohren, Nase, Handrücken, Fußrücken und der Nacken müssen explizit mit Sonnencreme geschützt werden.
Das Tragen eines Hütchens sowie eventuell auch einer Sonnenbrille, die es bereits für Säuglinge zu erwerben gibt, ist unerlässlich. Kinder halten sich sehr gerne im Freien auf und für Kleinkinder ist es der höchste Genuss, sich in einem Planschbecken zu tummeln. Das gilt auch für die Kleinsten der Kleinen. Auch wenn dieses an einem Schattenplatz steht ist in diesem Fall eine Sonnenschutzcreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor erforderlich, die zudem - und das ist sehr wichtig - wasserfest ist. Doch auch hierbei geht ein Teil des Hautschutzes beim Aufenthalt im Wasser verloren und es muss von Zeit zu Zeit nachgecremt werden. Die auf der Sonnencreme angegebene Schutzzeit kann man damit allerdings nicht verlängern und diese ist unbedingt einzuhalten um einen perfekten Schutz der empfindlichen Babyhaut zu gewährleisten.