Die ersten sechs Monate im Leben eines Babys sind geprägt von einem vielen Schlafen und Liegen oder auch dem Sitzen auf dem Schoß und Arm der Eltern. Dann jedoch, ab etwa diesem Zeitpunkt, werden die lieben Kleinen Tag für Tag mobiler. Beginnend mit dem Hochhalten des Köpfchens, dem Drehen und Wenden auf dem Boden und den ersten niedlichen Versuchen den windelbepackten Popo hochzuheben, dauert es nicht lange bis sie sich vorwärts oder seitwärts robben und folglich kurz danach krabbeln können. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Eltern die Wohnung kindersicher machen, denn nun ist die Zeit für kleine Entdecker angebrochen. Die Wohnung als Paradies zum Neues entdecken und lernen, ist für alle Säuglinge eine spannende Angelegenheit, gibt es doch so viel zu sehen, zu fühlen und den Geräuschen zu lauschen. Diesen neuen und wichtigen Entdeckerdrang sollte man als Eltern nicht einschränken, allerdings durch einige Vorsichtsmaßnahmen absichern.
Putzmittel oder gar Medikamente sollten keinesfalls für das Krabbelkind erreichbar sein. Gerade hier geschehen viele kindliche Unfälle und das mitunter auch mit Todesfolgen. Am besten stellt man solche Dinge in unerreichbarer Ferne für das Kind. Da besonders die Küche eine magische Anziehungskraft für die Kleinen hat, sollte man gerade dort für ein Höchstmaß an Sicherheit sorgen. Schwere Töpfe oder Utensilien, die gefährlich werden können, sollten folglich durch ein Hochstellen aus dem Weg geräumt werden. Ist das nicht möglich, empfehlen sich Türsicherungen, die an den Küchenschränken angebracht und zumeist nicht von dem entdeckungsfreudigen Kind geöffnet werden können.
Tischdecken, kleine Gegenstände, Holzkohle oder viele weitere Dinge können dem Säugling und Kleinkind gefährlich werden. Mit offenen Augen, am besten im Vierfüßlerstand und somit aus der Sicht des Babys durch die Wohnung zu gehen, ist äußerst hilfreich beim Ausschalten möglicher Gefahrenquellen. Steckdosensicherungen verhindern, dass das Kind mit den Fingern oder Gegenständen darin herumstochern kann. Türgitter beschränken die Bewegung des Krabbelkindes und kleinen Läufers dann, wenn sich in einem bestimmten Raum Dinge befinden, die für das Kind eine Gefahr sein können oder wenn eine steile Treppe eine Sturzgefahr bedeuten kann.
Letzte Aktualisierung am 29.07.2015.